Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、根据本条第二款第三项出售的,
人应为有权提取
的人的利益代为保管出售
的价款,但可从中扣
人
担的任何费用和应付给
人的与
输这些
有关的其他任何款项。